Seit dem 01. Januar 2017 und dem Inkrafttreten des neuen Pflegestärkungsgesetzes gilt die Umwandlung der ehemaligen drei Pflegestufen in die fünf aktuellen Pflegegrade.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der vergangenen Pflegestufe und des aktuellen Pflegegrades
Bisher nicht berücksichtigt
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
der Selbstständikeit
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit
Pflegestufe 1
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 2
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
der Selbständigkeit
Pflegestufe 2
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 3
Pflegegrad 4
Schwere Beeinträchtigung
der Selbständigkeit
Pflegestufe 3
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 3
Härtefall
Pflegegrad 5
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die Pflegerische Versorgung